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09.03.2012

Berlin aktuell vom 9. März 2012


Deutscher Bundestag debattiert über Kürzung der Solarförderung

„Die Preise für Anlagen zur Erzeugung von Strom aus solarer Strahlungsenergie sind in den vergangenen Jahren stark gesunken. Hierdurch kam es in den Jahren 2010 und 2011 zu einem sehr hohen Zubau an neuen Anlagen. Dieser Zubau wurde durch die Absenkung der Vergütung um 15 Prozent zum 1. Januar 2012 verstärkt, da die sich deutlich vor dem Jahreswechsel abzeichnende Höhe der Absenkung erhebliche Vorzieheffekte zum Ende des Jahres 2011 bewirkte. Trotz dieser Absenkung stellen die derzeitigen Vergütungssätze wegen der fortgesetzt stark gesunkenen Systempreise weiterhin eine Überförderung dar.“

Mit diesen Worten beginnt der von der Bundesregierung eingebrachte „Entwurf eines Gesetzes zur Änderung des Rechtsrahmens für Strom aus solarer Strahlungsenergie und zu weiteren Änderungen im Recht der erneuerbaren Energien“, der an diesem Freitag in erster Lesung im Deutschen Bundestag beraten wurde.

Ziel des nun beginnenden parlamentarischen Verfahrens ist es, die Vergütung für Photovoltaikstrom an die gesunkenen Systempreise anzupassen und so die Kosten für die Verbraucher wirksam zu begrenzen. Die christlich-liberale Koalition reagiert damit auf den zuletzt explosionsartigen Zubau von geförderten Solaranlagen. Die sehr kräftigen Förderanreize werden mit der Zielsetzung modifiziert, diesen Zubau auf den vorgesehenen Korridor zurückzuführen, über den immer ein breiter gesellschaftlicher Konsens bestanden hat. Am hohen Stellenwert erneuerbarer Energien als Versorgungsträger ändert sich mit diesem Gesetzentwurf also nichts. Mit ihren Plänen dokumentiert die Bundesregierung Verlässlichkeit. Sie verzichtet auf einen radikalen Einschnitt bei der Förderung. Denn ein solcher würde nach dem langjährigen massiven Förderengagement die heimische Solarindustrie zugunsten der Konkurrenz aus Fernost abwürgen und Arbeitsplätze im sechsstelligen Bereich vernichten. Auch eine starre Obergrenze sieht das Konzept nicht vor. Es ist außerdem vollkommen richtig, mit der Steuerung stärker bei großen Freianlagen anzusetzen als bei den Dachanlagen, die viele Kleinverbraucher installieren. Mit einem neuen Marktintegrationsmodell werden zudem Anreize gesetzt, innovative Technologien und Vermarktungskonzepte für Photovoltaik-Strom zu entwickeln. Hier ergeben sich neue Chancen für deutsche Unternehmen. Es sind insbesondere die Privathaushalte und mittelständischen Wirtschaftsunternehmen, die über ihre Stromrechnungen die Förderung der Photovoltaik finanzieren.

Würde der Staat jetzt nicht eingreifen, stiegen ihre Energiekosten angesichts einer zwanzigjährigen Vergütungsgarantie für Solarstrom auf lange Sicht unverhältnismäßig. Auch Verbraucherorganisationen haben zuletzt massiv vor dem Anstieg der Energiekosten gewarnt. Diesen Anstieg will die Koalition mit dem nun eingebrachten Gesetz vermeiden. Neben einer Absenkung der Stromvergütung sieht der Gesetzentwurf auch eine Verordnungsermächtigung vor, die es der Bundesregierung ermöglicht, schneller auf Marktveränderungen zu regieren. Die Verordnungsermächtigung der Bundesregierung zur kurzfristigen Absenkung der Photovoltaikstrom-Vergütung wurde auf ein Handeln für sechs Monate befristet. Diese zeitliche Begrenzung ermöglicht schnellere Reaktionen des Gesetzgebers auf gegebenenfalls erneut auftretenden Zubau außerhalb des Zielkorridors.

Das wichtigste Anliegen der CDU/CSU-Fraktion war schon im Vorfeld der Einbringung des Gesetzentwurfes die Stärkung des Vertrauensschutzes. Daher wurde das Inkrafttreten der Absenkung für Photovoltaikstrom-Dachanlagen vom 9. März 2012 auf den 1. April 2012 verschoben. Es ist richtig, dass diese Verschiebung zu einem höheren Zubau bei Photovoltaikstrom-Anlagen in der Übergangsphase führen wird. Dieses Ergebnis muss aber in Kauf genommen werden, wenn die christlich-liberale Koalition auch weiterhin für Investitionssicherheit und Verlässlichkeit stehen und das Vertrauen der Bürger und der Unternehmen in den Rechtsstaat erhalten werden soll.


Bundestagsdebatte zum Weltfrauentag

Alljährlich zum Internationalen Frauentag am 8. März findet im Bundestag eine Debatte über den Stand der Gleichberechtigung von Frauen und Männern statt. So auch an diesem Donnerstag. Die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen in allen Phasen des Lebens ist noch nicht immer und überall selbstverständlich gewährleistet. Zugleich bedeutet auch für die Männer der Fortbestand tradierter Geschlechterrollenerwartungen einen Verzicht auf Verwirklichungschancen und Gestaltungsfreiheiten. Die Bundesregierung hat hierzu im letzten Jahr den Ersten Gleichstellungsbericht verabschiedet. Er rückt die strukturellen Unterschiede zwischen Frauen und Männern im Lebenslauf in den Vordergrund und arbeitet die gleich-stelungspolitischen Erfordernisse in Deutschland systematisch auf, so dass Ursachen benannt werden können. Diese befinden sich meist an den Übergängen zwischen Lebensphasen. Gerade bei der Entscheidung für eine familienbedingte Erwerbsunterbrechung offenbart sich, dass Chancen und Risiken an den Knotenpunkten im Lebensverlauf zwischen Mann und Frau noch immer recht ungleich verteilt sind. Eine zukünftige Gleichstellungspolitik muss daher dynamisch gedacht werden, sie ist nicht mehr nur als Querschnitts-, sondern auch als Längsschnittsaufgabe zu betrachten.

In ihrem Antrag fordert die CDU/CSU-Fraktion die Bundesregierung auf, einen Rahmenplan zur gleichberechtigten Teilhabe von Frauen und Männern in allen Phasen des Lebensverlaufs auszuarbeiten und Maßnahmen zu treffen, um Geschlechterungerechtigkeiten im Lebenslauf abzubauen. Ursachen von Entgeltunterschieden müssen weiter erforscht und Bereiche mit Handlungsbedarf identifiziert werden. Karrierewege für Frauen sollen systematisch geöffnet werden, um die Unterbesetzung von Frauen in Führungspositionen zu überwinden. Ebenso soll der Wiedereinstieg ins Berufsleben nach familienbedingten Erwerbsunterbrechungen erleichtert werden. Eine konsistente Gleichstellungspolitik muss kontinuierlich weiterentwickelt und evaluiert werden. Daher wird die Bundesregierung aufgefordert, fortan in jeder Legislaturperiode einen Gleichstellungs-bericht vorzulegen.


Organspende wird neu geregelt

Bei den Gesprächen zur Förderung der Organspendebereitschaft, die auf Initiative der CDU/CSU-Fraktion hin stattfanden, ist jetzt ein Durchbruch erzielt worden. Die vereinbarte Entscheidungslösung, die alsbald auf den parlamentarischen Weg gebracht werden soll, ist fraktionsübergreifend konsensfähig und lässt sich wie folgt beschreiben: Künftig werden alle Deutschen regelmäßig von ihren Krankenkassen per Post angeschrieben, über die Organspende informiert und zur Abgabe einer Erklärung über ihre Organspendebereitschaft aufgefordert. Dies geschieht erstmalig im Laufe des ersten Jahres nach Inkrafttreten des Gesetzes, dann nach weiteren zwei Jahren und nach der Aufforderung im Jahr 2017 alle fünf Jahre. Darüber hinaus sollen die Behörden bei der Ausgabe von amtlichen Ausweisen wie dem Reisepass oder Führerschein Informationen zur Organspende ausgeben. Wichtig ist, dass die Erklärung in jedem Fall freiwillig erfolgt. Es geht nicht um Zwang, sondern darum, die Menschen von der Notwendigkeit zur Organspende zu überzeugen. Insofern besteht auch keine Rückmeldepflicht. Die für die elektronische Gesundheitskarte Verantwortlichen werden per Gesetz beauftragt, Lösungen zu entwickeln, um die Entscheidung der Versicherten zur Organspende auf der Karte speichern zu können. Dabei sollen die Krankenkassen ihre Versicherten auch im Rahmen eines postalischen Rückmeldeverfahrens unterstützen können. Bis Mitte 2013 muss dem Bundes¬ministerium für Gesundheit ein entsprechender Bericht zur Umsetzung vorgelegt werden.




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