>>Pressemitteilung
24.05.2012
Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz wird geändert – Stadtwerke Karlsruhe können Millionenförderung beantragen
40 Millionen Euro wollen die Stadtwerke Karlsruhe in den nächsten Jahren in den Ausbau des Fernwärmenetzes investieren. Durch eine Änderung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes werden dafür nun Fördergelder in Höhe von 12 Millionen Euro beantragt werden können, wie die Karlsruher Bundestagsabgeordneten Heinz Golombeck und Ingo Wellenreuther informieren.„Die von CDU/CSU und FDP heute im Bundestag beschlossene Änderung des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes macht es möglich, dass die Stadtwerke Karlsruhe für den geplanten massiven Ausbau des Fernwärmenetzes mit Fördergeldern in Höhe von 12 Millionen Euro werden rechnen können. Dies bedeutet eine enorme finanzielle Entlastung für die Stadtwerke und zugleich einen weiteren Schub für die umweltfreundliche Fernwärme in der Stadt“, freuen sich Ingo Wellenreuther und Heinz Golombeck, die sich im Laufe des Gesetzgebungsverfahren in ihren Fraktionen und gegenüber dem Bundeswirtschaftsministerium für eine entsprechende Ergänzung des Gesetzes eingesetzt hatte.
Derzeit wird durch das Kraft-Wärme-Kopplungsgesetz der Ausbau des Fernwärmenetzes mit 30 Prozent der Investitionskosten gefördert, wenn mindestens 60 Prozent der Fernwärme aus stromerzeugenden Anlagen stammen. Das deutschlandweit beispielhafte Projekt der Stadtwerke Karlsruhe, wodurch seit dem Winter 2010/2011 Abwärme aus dem Industrieprozess der Erdölraffinerie MiRO in das städtische Fernwärmenetz eingespeist wird, drohte beim weiteren Netzausbau hinsichtlich der finanziellen Förderung zum Nachteil für die Stadtwerke Karlsruhe zu werden, weil damit die 60-Prozent-Quote unterschritten worden wäre. „Das Gesetz wurde in den parlamentarischen Beratungen nun so geändert, dass in diese Quote auch industrielle Abwärme einberechnet wird, die ohne zusätzlichen Brennstoffeinsatz erzielt wird, so wie dies im Falle der Abwärmenutzung aus den Produktionsprozessen der MiRO der Fall ist“, erklären Golombeck und Wellenreuther.
„Erfreulicherweise hat sich im Bundestag mehrheitlich die Überzeugung durchgesetzt, dass diese Änderung schon deshalb Sinn macht, weil diese Abwärme CO2-neutral gewonnen wird und deshalb noch umweltfreundlicher ist als die Wärme aus Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen“, betonen Wellenreuther und Golombeck.
Die Novelle des Kraft-Wärme-Kopplungsgesetzes wurde heute im Deutschen Bundestag mit den Stimmen von CDU/CSU und FDP gegen die Stimmen von Bündnis 90/Die Grünen bei Stimmenenthaltung der SPD und der LINKEN beschlossen. In den nächsten Wochen wird noch der Bundesrat über das Gesetz entscheiden müssen, das allerdings nicht durch die Länder zustimmungsbedürftig ist.
Foto: Ingo Wellenreuther bei der Besichtigung einer Baustelle zum Ausbau des Fernwärmenetzes in Karlsruhe im Jahr 2009
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