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05.06.2012

Große Vorteile durch Bildungspaket: Unterstützung für bedürftige Kinder und finanzielle Entlastung für Karlsruhe


Große Vorteile durch Bildungspaket: Unterstützung für  bedürftige Kinder und finanzielle Entlastung für KarlsruheDer Bundestagsabgeordnete Ingo Wellenreuther zeigt sich erfreut über den Erfolg des Bildungs- und Teilhabepakets des Bundes in Karlsruhe und betont die Vorteile für Kinder, Eltern und die Stadt.

„Es freut mich, dass inzwischen auch die Stadt Karlsruhe das Bildungs- und Teilhabepaket des Bundes als Erfolg wertet. Die ursprünglich herbe Kritik hat sich damit aufgelöst, nachdem der Bund im Dialog mit den Kommunen gewisse, sinnvolle Änderungen im Verwaltungsablauf vorgenommen hat. Jetzt stehen die großen Vorteile des Pakets im Vordergrund: Für bedürftige Kinder bedeutet dies einen Schritt hin zu mehr Teilhabe, sie bekommen das Gefühl, dazu zu gehören. Für finanzschwache Eltern schafft dies die Möglichkeit, ohne eigene finanzielle Aufwendungen die Bildungs- und damit die Zukunftschancen ihrer Kinder zu verbessern und für den Sozialhaushalt der Stadt Karlsruhe bedeutet dies eine finanzielle Entlastung in Höhe von mehr als einer halben Million Euro jährlich“, hebt Wellenreuther hervor, der bereits vor einem Jahr die ursprüngliche Kritik der Stadtverwaltung in Anbetracht der Vorteile des Bildungs- und Teilhabepakets für überzogen hielt (vgl. Pressemitteilung vom 21. April 2011).

„Es ist nachvollziehbar, dass die bundeseinheitliche Einführung des Bildungs- und Teilhabepakets gerade gewisse Anpassungen in den Kommunen notwendig machte, die wie Karlsruhe bereits zuvor entsprechende Leistungen angeboten hatten. Deshalb war es richtig, dass das Bundesfamilienministerium an Runden Tischen einen offenen Dialog mit den Ländern und Kommunen geführt hat und sich offen für praxisnahe Änderungen gezeigt und diese auch tatsächlich umgesetzt hat“, erklärt der Bundestagsabgeordnete.

Bund, Länder und Kommunen hatten sich am 3. Runden Tisch zum Bildungspaket Anfang November 2011 auf weitere Vereinfachungen im Antragsverfahren verständigt. Danach wurde ein so genannten Globalantrag eingeführt, durch den beim regelmäßigen Routinebesuch der arbeitslosen Eltern im Jobcenter erst mal per Ankreuzer der allgemeine Anspruch der bedürftigen Kinder auf das Bildungspaket festgehalten werden. Wird später eine konkrete Leistung wie Kosten für Mittagessen in Schule und Kita oder der Beitrag für den Sportverein abgerufen, so kann das Geld erstattet werden. Zudem sollten Eltern, die aufgrund der Anlaufschwierigkeiten in den Verwaltungen in finanzielle Vorleistung für ihre Kinder gegangen sind, ausnahmsweise nachträglich Geld erstattet bekommen, wenn sie selber alles in ihrem Verantwortungsbereich liegende getan haben.


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